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Lohnzettel
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Hinweis
Das Übermitteln der Jahreslohnzettel an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion