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Laienrichter
Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürgerinnen/unbescholtene Bürger als Laienrichterinnen/Laienrichter (Schöffinnen/Schöffen, Geschworene) eingesetzt.
Dabei werden durch Zufallsverfahren 25- bis 65-Jährige ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben.
Ausführliche Informationen zum Thema "Ich werde Laienrichter" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion