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Justiz

Die Justiz ist die dritte Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und der Verwaltung und von letzterer in allen Instanzen getrennt. An der Spitze der Justizverwaltung steht die Bundesministerin für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion