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Jugendstrafe
Jugendliche können erst ab dem 14. Lebensjahr für Delikte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (Deliktsfähigkeit).
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Strafgesetze. Freiheitsstrafen werden in einem geringeren zeitlichen Ausmaß verhängt und Geldstrafen werden auf die Hälfte herabgesetzt.
Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion