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Initiativantrag
Ein Initiativantrag ist ein Gesetzesantrag, der von mindestens fünf Abgeordneten des Nationalrates eingebracht wird. Vor der Abstimmung im Plenum des Nationalrates wird er im zuständigen Ausschuss vorberaten.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion