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In dubio pro reo
Lateinisch für "im Zweifel für den Angeklagten". Dieser strafrechtliche Grundsatz besagt, dass immer dann, wenn ein Umstand nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, die für die Angeklagte/den Angeklagten günstigere Tatsache angenommen werden muss.
Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion