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Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude.

Die Einhebung/Abfuhr der Immobilienertragsteuer im privaten Bereich erfolgt wie bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich durch Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter (Notarinnen/Notare oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte).

Für Körperschaften gilt der allgemeine Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent.

Ausführliche Informationen zum Thema "Immobilienertragsteuer" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion