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Hausfriedensbruch

Hausfriedensbruch begeht, wer den Eintritt in die Wohnstätte einer/eines Anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt. Die Täterin/der Täter ist nur mit Ermächtigung des Opfers zu verfolgen.

Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion