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Hauptverfahren
Ein Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen beginnen.
Das strafgerichtliche Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage. Ab diesem Zeitpunkt darf die Kriminalpolizei nicht mehr von Amts wegen ermitteln, die Verfahrensleitung durch die Staatsanwältin/den Staatsanwalt ist beendet. Beweisaufnahmen und Zwangsmittel müssen ab diesem Zeitpunkt gerichtlich angeordnet sein.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion