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Grenzübertrittsschein

Sinnverwandte Begriffe: Grenzübertrittskarte, Ausflugsschein, Sammelausflugsschein

Der Grenzübertrittsschein ist ein Personaldokument, das Personen und deren Familienangehörigen, die im grenznahen Bereich wohnen, zum täglichen Grenzübertritt und zu einem Aufenthalt in bestimmter Dauer im Grenzbezirk des anderen Staates berechtigt.

Für die Ausstellung eines Grenzübertrittsscheins ist grundsätzlich die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Aufgrund einzelner Staatsverträge können auch Zuständigkeiten beim Bundesministerium für Inneres und bei den Landespolizeidirektionen bestehen.

Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion