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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg entscheidet über Staaten- und Individualbeschwerden bezüglich der Verletzung der Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Der EGMR ist kein Organ der Europäischen Union.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion