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Dissens
Gegenteil: Konsens
Ein Dissens liegt vor, wenn sich zwei Vertragsparteien über einen Punkt in ihrer Vereinbarung nicht geeinigt haben, ihre Willenserklärungen also nicht ident sind und auch nicht durch Auslegung in Einklang gebracht werden können. Ein Vertrag kommt grundsätzlich nur zustande, wenn der Wille beider Vertragsparteien identisch ist, also Konsens herrscht.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion