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Deliktsfähigkeit
Unter Deliktsfähigkeit versteht man die konkrete Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Für die Deliktsfähigkeit sind zwei Altersstufen von entscheidender Bedeutung:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Hinweis
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht nur vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion