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Bewährungshilfe
Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, sich mit Rat und Tat darum zu bemühen, einer Verurteilten/einem Verurteilten zu einer Lebensführung und Einstellung zu verhelfen, die sie/ihn in Zukunft von der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen abhalten kann. Bewährungshilfe wird in Österreich vom Verein NEUSTART angeboten.
Soweit dies nötig ist, unterstützen Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer die Bemühungen ihrer Klientinnen/Klienten, wesentliche Lebensbedürfnisse zu decken (insbesondere Unterkunft und Arbeit zu finden).
Hinweis
Die Bewährungshelferin/der Bewährungshelfer hat dem Gericht (im Fall einer Diversion dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft) sechs Monate nach Betreuungsbeginn sowie bei Beendigung der Betreuung über ihre/seine Tätigkeit und ihre/seine Wahrnehmungen zu berichten. Ansonsten sind Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer im Interesse der Klientinnen/der Klienten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Anordnung der Bewährungshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion