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Anklageschrift

Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer Beschuldigten/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.

Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:

  • Name der Angeklagten/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
  • Vorgeworfene Handlungen der Angeklagten/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
  • Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
  • Beweismittel
  • Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
  • Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts

Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2020

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion