Begriffe mit A

Buchstabennavigation

anhängig

Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der/dem Beklagten zugestellt wurde.

Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Zivilrecht" und "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion