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Amtshaftung

Amtshaftung ist die Haftung des Staates für Schäden, die seine Organe in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges Verhalten verursachen. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion