Steuererklärung für Ihr Unternehmen jetzt einreichen
Bis 30. April 2025 beim Finanzamt – oder über FinanzOnline bis 30. Juni 2025 – ist die Jahressteuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen

Für viele Selbständige stellt die Steuererklärung jedes Jahr eine neue Herausforderung dar. Das USP bietet detaillierte Informationen zur Abgabe der Steuererklärung an. Darüber hinaus können Sie, einfach und schnell, über den angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals (USP) direkt auf FinanzOnline (→ BMF) zugegriffen werden um die Steuererklärung online einzureichen.
Auch die Körperschaftsteuererklärung muss über FinanzOnline abgegeben werden. Diese betrifft juristische Personen wie GmbHs oder AGs.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt als zusätzliches Service verschiedene Berechnungsprogramme (→ BMF) zur Verfügung, mit denen Steuern online berechnet werden können. Zudem gibt es mehrere Broschüren und Ratgeber (→ BMF) über Steuern die bei der Erstellung der Steuererklärung helfen können.
Investitionsfreibetrag
Seit dem Jahr 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der IFB beträgt 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wird die Investition dem Bereich der Ökologisierung zugeordnet, erhöht sich der Freibetrag auf 15 Prozent. Der IFB ist auf maximal 1 Million Euro der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr begrenzt.
In der Steuererklärung ist der Freibetrag an der dafür vorgesehenen Stelle auszuweisen. Die Inanspruchnahme des Freibetrages ist im Anlageverzeichnis bzw. in der Anlagekartei zu dokumentieren. Auf Anfrage müssen diese Verzeichnisse der Abgabenbehörde vorgelegt werden.
Hinweis
Weitere Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie am USP.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion