Förderung von Energiemanagementsysteme für KMU
Einreichung bis 30. Juni 2025 möglich
Gefördert wird der Aufbau eines Energie-Management Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen/Berater und die Aneignung von Energie-Know-How. Unter anderem sind gemeinnützige Vereine, Versicherungswesen, Unternehmen in Schwierigkeiten von der Förderung ausgenommen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Der Antrag muss vor Projektstart eingereicht werden.
- Dabei sind Angebote und eine Übersicht zum aktuellen Energieverbrauch mit einzureichen.
- Zudem muss die Geschäftsführung eine Willenserklärung abgeben, dass das Unternehmen energieeffizient handeln und sich kontinuierlich verbessern möchte.
- Es sollen strategische und operative Energieziele gesetzt, ein Energie-Informationssystem eingeführt, Schulungen zum Energiemanagement durchgeführt sowie interne Kontrollmechanismen etabliert werden.
- Das System wird von der Unternehmensleitung überprüft.
Art und Höhe der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt bei der Beratung in zwei Tranchen: bei Vertragsannahme und bei Projektabschluss. Bei Investitionen erfolgt die Auszahlung bei Projektabschluss nach Rechnungslegung. Die Höhe der Förderung kann bis zu 50.000 Euro betragen. Das kann sich zusammensetzen aus:
- Beratung, Zertifizierung oder Schulung: bis zu 50 Prozent
- aktivierbare Investitionen, z.B. Messtechnik: bis zu 30 Prozent der De-minimis-Obergrenze oder 20 Prozent bzw. 10 Prozent nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (Art 18)
Gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:
- externe Beratung
- Zertifizierung des EnMS
- externe Schulungen
- Investitionen für das EnMS
Hinweis
Beantragt werden kann die Förderung über den aws Fördermanager→ aws. Nähere Informationen finden Sie unter Energiemanagementsysteme für KMU → aws.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion