Förderung von Energiemanagementsysteme für KMU

Einreichung bis 30. Juni 2025 möglich

Fördermittel

Gefördert wird der Aufbau eines Energie-Management Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen/Berater und die Aneignung von Energie-Know-How. Unter anderem sind gemeinnützige Vereine, Versicherungswesen, Unternehmen in Schwierigkeiten von der Förderung ausgenommen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der Antrag muss vor Projektstart eingereicht werden.
  • Dabei sind Angebote und eine Übersicht zum aktuellen Energieverbrauch mit einzureichen.
  • Zudem muss die Geschäftsführung eine Willenserklärung abgeben, dass das Unternehmen energieeffizient handeln und sich kontinuierlich verbessern möchte.
  • Es sollen strategische und operative Energieziele gesetzt, ein Energie-Informationssystem eingeführt, Schulungen zum Energiemanagement durchgeführt sowie interne Kontrollmechanismen etabliert werden.
  • Das System wird von der Unternehmensleitung überprüft.

Art und Höhe der Förderung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt bei der Beratung in zwei Tranchen: bei Vertragsannahme und bei Projektabschluss. Bei Investitionen erfolgt die Auszahlung bei Projektabschluss nach Rechnungslegung. Die Höhe der Förderung kann bis zu 50.000 Euro betragen. Das kann sich zusammensetzen aus:

  • Beratung, Zertifizierung oder Schulung: bis zu 50 Prozent 
  • aktivierbare Investitionen, z.B. Messtechnik: bis zu 30 Prozent der De-minimis-Obergrenze oder 20 Prozent bzw. 10 Prozent nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (Art 18)

Gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:

  • externe Beratung
  • Zertifizierung des EnMS
  • externe Schulungen
  • Investitionen für das EnMS

Hinweis

Beantragt werden kann die Förderung über den aws Fördermanager→ aws. Nähere Informationen finden Sie unter Energiemanagementsysteme für KMU → aws.

Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion