Allzeithoch bei Gewerbeanmeldungen im Jahr 2024

Fünf Prozent mehr Gewerbeanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr

Im Jahr 2024 wurden 97.926 neue Gewerbebetriebe registriert. Die meisten davon entfielen auf das Handelsgewerbe, gefolgt von der Personenbetreuung und dem Gastgewerbe. Seit der Einführung der elektronischen Datenerfassung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wurden noch nie so viele Gewerbeanmeldungen registriert. Über das GISA kann die Anmeldung auch online (→ GISA) erfolgen.

Wann man unter die Gewerbeordnung fällt

Wird eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt,

  • selbstständig,
  • regelmäßig und
  • mit Gewinnabsicht ausgeübt,

ist das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden.

Es gibt Tätigkeiten, die von der Gewerbeordnung ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, aber auch selbstständige Berufe wie Ärztin/Arzt oder Notarin/Notar.

Der gewerberechtliche Geschäftsführer

Egal ob Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer, juristische Person oder eingetragene Personengesellschaften, sie alle brauchen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung. Die Bestellung einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin/eines gewerberechtlichen Geschäftsführers ist bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften verpflichtend. Bei Einzelunternehmen ist es nur dann verpflichtend, wenn sie die Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe nicht selbst nachweisen können.

Hinweis

Nähere Informationen zum Thema Gewerbe finden Sie auf startup.gsv.at.

Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion