Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgeben. Die EEE ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar und dient bei Vergabeverfahren, die in der EU durchgeführt werden, als vorläufiger Nachweis für die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen.

Durch die EEE entfällt für die Bieterinnen/Bieter die Verpflichtung, umfangreiche Unterlagen und Formulare vorzulegen. Dadurch ist es für sie einfacher, an Ausschreibungen in anderen EU-Mitgliedstaaten teilzunehmen.

Seit Oktober 2018 wird die EEE ausschließlich elektronisch bereitgestellt.

  • Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und anschließend der beschaffenden Stelle zusammen mit den weiteren Teilen des Angebots gesendet werden.
  • Wenn das Verfahren elektronisch abläuft, kann die EEE exportiert, gespeichert und elektronisch übermittelt werden.
  • EEE, die bei früheren Vergabeverfahren bereitgestellt wurden, können wiederverwendet werden, sofern die Angaben noch korrekt sind.

Bieterinnen/Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der EEE stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben. Das gilt auch, wenn die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können.

Weiterführende Links

EEE-Dienst

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt