Voraussetzungen für Mein USP
Damit ein Unternehmen am USP erstmalig angemeldet werden kann, muss sowohl das Unternehmen selbst, als auch die Person, die das Unternehmen am USP anmelden möchte, in den jeweiligen österreichischen Registern (Stammzahlenregistern) erfasst sein.
Danach kann die Erstanmeldung für Einzelunternehmen oder andere Rechtsformen durchgeführt werden.
Achtung
Zuerst muss die natürliche Person und dann erst das Unternehmen in den entsprechenden Stammzahlenregistern (siehe nachfolgende Erläuterungen) eingetragen werden.
Eintragung der natürlichen Person
Stammzahlenregister für natürliche Personen sind
In das ERnP können sich natürliche Personen eintragen lassen, die nicht im zentralen Melderegister eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.
Hinweis
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und/oder in Österreich Ihren Hauptwohnsitz haben, sind Sie in den allermeisten Fällen bereits im zentralen Melderegister erfasst, eine Eintragung über das Ergänzungsregister ist somit nicht erforderlich.
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Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen
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Ausfüllhilfe für das Formular in englischer Sprache
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Eintragung Ihres Unternehmens
Stammzahlenregister für juristische Personen sind
In das ERsB können sich juristische Personen eintragen lassen, die nicht im Zentralen Vereinsregister (ZVR) oder im Firmenbuch eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.
Hinweis
Wenn Sie ein gewerbliches Einzelunternehmen im USP anmelden möchten, müssen Sie keinen Eintrag im Ergänzungsregister vornehmen, da dies automatisch mit der Gewerbeanmeldung erfolgt.
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Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
mit ID-Austria gleich online übermitteln
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Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
für die handschriftliche Unterschrift zum Ausdrucken, Scannen und Hochladen
Formular öffnen -
Ausfüllhilfe für das Formular zur Eintragung in das ERsB in englischer Sprache
(gilt für beide Formular-Varianten)
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt