Voraussetzungen für Mein USP

Damit ein Unternehmen am USP erstmalig angemeldet werden kann, muss sowohl das Unternehmen selbst, als auch die Person, die das Unternehmen am USP anmelden möchte, in den jeweiligen österreichischen Registern (Stammzahlenregistern) erfasst sein.

Danach kann die Erstanmeldung für Einzelunternehmen oder andere Rechtsformen durchgeführt werden.

Achtung

Zuerst muss die natürliche Person und dann erst das Unternehmen in den entsprechenden Stammzahlenregistern (siehe nachfolgende Erläuterungen) eingetragen werden.

Hand zeichnet Rakete mit Kreide

Eintragung der natürlichen Person

Stammzahlenregister für natürliche Personen sind

In das ERnP können sich natürliche Personen eintragen lassen, die nicht im zentralen Melderegister eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.

Hinweis

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und/oder in Österreich Ihren Hauptwohnsitz haben, sind Sie in den allermeisten Fällen bereits im zentralen Melderegister erfasst, eine Eintragung über das Ergänzungsregister ist somit nicht erforderlich.

Menschen bewegen sich in einem Bürogebäude

Eintragung Ihres Unternehmens

Stammzahlenregister für juristische Personen sind

In das ERsB können sich juristische Personen eintragen lassen, die nicht im Zentralen Vereinsregister (ZVR) oder im Firmenbuch eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.

Hinweis

Wenn Sie ein gewerbliches Einzelunternehmen im USP anmelden möchten, müssen Sie keinen Eintrag im Ergänzungsregister vornehmen, da dies automatisch mit der Gewerbeanmeldung erfolgt.

  • Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
    mit ID-Austria gleich online übermitteln
    Formular öffnen

  • Formular zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene
    für die handschriftliche Unterschrift zum Ausdrucken, Scannen und Hochladen
    Formular öffnen

  • Ausfüllhilfe für das Formular zur Eintragung in das ERsB in englischer Sprache
    (gilt für beide Formular-Varianten)
    Ausfüllhilfe öffnen

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt