Einleitende und allgemeine Erläuterungen zur Meldung:

Der Risikoerhebungsbogen stellt eine Unterstützung für die von den Geldwäsche-Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 betroffenen Gewerbetreibenden dar. Damit können Sie das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Ihre Kunden besser ermitteln und bewerten sowie Ihre Maßnahmen zur Risikominimierung danach orientieren.

Die angemessene Durchführung von Risikoerhebungen ist eine Rechtspflicht des Gewerbetreibenden gemäß § 365n1 GewO 1994.

Für jedes der von den Geldwäsche-Bestimmungen betroffenen Gewerbe gibt es einen spezifischen Fragebogen:

Handelsgewerbetreibende (inkl. Versteigerer) bei Tätigung von Barzahlungen von mind. 10.000 EUR; Personen, die mit Kunstwerken handeln oder als Vermittler tätig werden bei Tätigung von baren oder unbaren Geschäften von mind. 10.000 EUR
Immobilienmakler (im Hinblick auf Käufer/Verkäufer; im Hinblick auf Mieter/Vermieter bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete von mind. 10.000 EUR)
Unternehmensberater bei bestimmten Geschäftstätigkeiten (zB. Gesellschaftsgründungen; Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft oder der Funktion eines Gesellschafters; Ausübung von Treuhänderfunktionen; Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person)
Büroarbeiten- und Büroserviceunternehmen bei Bereitstellung eines Gesellschaftssitzes oder einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse und anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen
Versicherungsvermittler bei Vermittlung von Lebensversicherungen oder anderen Versicherungsprodukten mit Anlagezweck (ausgenommen Einfachagenten oder Mehrfachagenten ohne konkurrierende Produkte, die keine Prämien entgegennehmen).
Der ausgefüllte Risikoerhebungsbogen kann entweder als PDF-Zusammenfassung heruntergeladen oder auch direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Bitte bewahren Sie den ausgefüllten Risikoerhebungsbogen auf. Er ist der Gewerbebehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

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