Schutz des geistigen Eigentums an Herkunftsangaben

Neue EU-weite Schutzmöglichkeiten für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

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Die sogenannte Herkunftsangabe sichert den geografischen Ursprung eines Produktes sowie dessen Herstellungsprozess. Alle Produzentinnen/Produzenten, die in der entsprechenden Region das Produkt herstellen, dürfen die Herkunftsangabe verwenden. Solch ein Schutz stand bisher nur für Lebensmittel und Agrarprodukte, wie beispielsweise dem steirischen Kürbiskernöl oder den Wachauer Marillen, sowie für Weine und Spirituosen zur Verfügung.

Schutzberechtigte Produkte

Der Schutz kommt für handwerkliches oder industriell hergestelltes Produkt in Frage, welches hierbei aus einem bestimmten Land bzw. einer Region oder einem Ort stammt. Zumindest ein Produktionsschritt muss in dem geografischen Gebiet erfolgen.

Unter handwerklichen Erzeugnissen versteht man Produkte die entweder vollständig von Hand hergestellt oder mit Handwerkzeugen, digitalen Werkzeugen oder mechanischen Mitteln gefertigt werden. Der manuelle Teil muss einen wesentlichen Teil des Endproduktes ausmachen. Industrielle Erzeugnisse hingegen werden standardisiert und häufig in Serienproduktion unter Einsatz von Maschinen hergestellt.

Für den Schutz auf Gemeinschaftsebene ist es notwendig, eine klare Produktbeschreibung (Spezifikation) festzulegen. Nur Herstellerinnen/Hersteller, die ein Produkt gemäß dieser Spezifikation produzieren und dies überprüfen lassen, dürfen die geschützte Bezeichnung verwenden.

Das vorgesehene Eintragungsverfahren

Das Verfahren zur Eintragung erfolgt in zwei Schritten: Ein nationaler Prüfungsteil sowie ein von der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführter Gemeinschaftsteil. Auch das Unionregister wird vom EUIPO verwaltet und geführt.

Hinweis

Aktuell wird an der nationalen Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung gearbeitet. Die neue Schutzmöglichkeit wird voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2025 anwendbar sein.

Letzte Aktualisierung: 28. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion