Gentechnik

Allgemeine Informationen

Unter Gentechnik werden Methoden zur gezielten künstlichen Veränderung der Erbinformationen verstanden. Ziel der Gentechnik ist es, die Erbinformation von Lebewesen zu entschlüsseln und sie auch über Artgrenzen hinweg zu verändern und nutzbar zu machen. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, deren genetisches Material mit gentechnischen Methoden so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. Das Gentechnikgesetz (GTG) regelt das Arbeiten mit und das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen. Außerdem enthält es Bestimmungen zu Umweltaspekten bei der Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen zu therapeutischen Zwecken sowie zur Zulassung von Einrichtungen, die prädiktive genetische Analysen durchführen.

Öffentlichkeitsbeteiligung an GVO-relevante Entscheidungsverfahren

Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention im Jahr 2005 haben sich die Vertragsstaaten darauf geeinigt, die Konvention um eine Öffentlichkeitsbeteiligung an GVO-relevanten Entscheidungsverfahren zu erweitern. Die ergänzende Regelung zur Aarhus-Konvention legt auch Bestimmungen für Ausnahmen von der Öffentlichkeitsbeteiligung fest und enthält Kriterien für den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Unternehmen. Da noch eine Ratifikation fehlt, ist die Regelung noch nicht in Kraft getreten. Bislang haben hauptsächlich EU-Staaten ratifiziert. Auch Österreich hat die Vertragsänderung am 21. Mai 2008 ratifiziert. Es besteht jedoch kein legistischer Handlungsbedarf, da alle Änderungen bereits im GTG enthalten sind. Österreich hat die Federführung bei der GVO-Thematik in der Aarhus Konvention übernommen. Das Umweltbundesamt leitet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) regelmäßige Roundtable-Diskussionen zur Information der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in GVO-Fragen. Der aktuellste fand im Dezember 2023 unter dem Vorsitz des Umweltbundesamts in Genf statt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Umweltbundesamt
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz