Energieversorgung

Aktuelle Informationen über Energieversorgung, Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Warmwasserversorgung, Versorgung von Industrie- und Gewerbegebieten bzw. Wohn- und anderen Gebäuden etc.

Information für Einsteiger

Der Wirtschaftszweig "Energieversorgung" umfasst die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Warmwasserversorgung und Ähnliches durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen. Eingeschlossen ist sowohl die Versorgung von Industrie- und Gewerbegebieten als auch von Wohn- und anderen Gebäuden. Unter diesen Wirtschaftszweig fällt daher auch der Betrieb von Anlagen, die Elektrizität oder Gas erzeugen und verteilen bzw. deren Erzeugung und Verteilung überwachen. Ebenfalls eingeschlossen ist die Wärme- und Kälteversorgung.

Der Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen sowie der Transport von Gas in Rohr(fern)leitungen sind nicht von diesem Wirtschaftszweig umfasst.

Hinweis

Die Ablesung des Elektrizitätszählers muss nachweislich jährlich erfolgen. Mindestens alle drei Jahre muss diese durch den Netzbetreiber vorgenommen werden. Werden die Ablesung und die Übermittlung der Daten durch die Netzbenutzerin/den Netzbenutzer erledigt, muss der Netzbetreiber eine Plausibilitätskontrolle der übermittelten Daten durchführen. Die Ablesung des Gaszählers muss jährlich erfolgen.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie